Bin ich in die Falle getappt?
Wohl kaum! Eher anders herum!
- Diese Website hatte vor Jahren testweise eine Google-Fonts-Installation, die aber längst nicht mehr aktiv war. Die seit mehreren Jahren aktiv verwendeten Fonts dieser WordPress-Seite sind selbst nach Auswertung des vom Abmahners beigelegten Screenshots die Standard-Schriften des WordPress-Systems und keine Google-Fonts.
— - Der „angeblich“ geschädigte Martin Ismail kann also nicht bei einem realen Besuch meiner Seite auf etwaige falsche Schriftarten gestoßen sein, unabhängig davon, dass er den Bestimmungen der DSGVO bei Betreten der Seite hätte zustimmen müssen. Und „hätte“ ich wissentlich Google-Fonts aktiv auf der Seite genutzt, hätte ich es natürlich auch in der Datennutzung deklariert! Es wäre dann an Herrn Ismail gewesen, der Verordnung nicht zuzustimmen und die Seite zu verlassen.
— - Martin Ismail kann also optisch keinen Fehler gesehen haben! Die einzige Möglichkeit zur Sichtung eines Verstoßes wäre über die Suche im Quelltext der WordPress-Seite möglich gewesen! Darin stand nach heutiger Prüfung tatsächlich ein übrig gebliebenes Fragment, dass auf die angemahnte google-Quelle verwies, so wie im Nachweis des Abmahners belegt. Allerdings zu einem Font, der im aktuellen Katalog des Anbieters anscheinend nicht mal mehr existiert. Es wäre also technisch denkbar gewesen, dass die IP-Adresse von Herrn Ismail trotz der Nutzung der Standardschriften durch das Script doch an Google übermittelt worden ist, obgleich das durch das Fehlen der Schriftart zu einer Fehlermeldung seitens Google hätten kommen müssen, was wiederum nicht passierte!
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Als Nutzer von WordPress bediene ich lediglich jene Werkzeuge, die mir das Baukastensystem zur Verfügung stellt, inkl. jener Plugins die einen sicheren DSGVO-konformen Einsatz ermöglichen „sollen“! Ich kann weder mit dem daraus resultierenden Code wissentlich etwas anfangen, noch würde ich Fehler welcher Art auch immer, selbst aus dem Code entfernen können. Ich bin nur Nutzer, nicht Programmierer! Wenn die explizit deutsche Version von WordPress aktiv Googlefonts anbietet und nutzt, ohne den Ersteller von der rechtlich bedenklichen Seite zu informieren, ist der „Schaden“ sofern existent, eher den WordPress-Machern anzulasten, die ihre deutschen User entsprechend schützen „sollten“. Die Entwickler hätten „vorsichtshalber“ auf das Münchener Urteil vom Januar 2022 reagieren müssen, wenngleich die Entscheidung absurd ist. Das es keinen nachweisbaren Schaden durch google-fonts gibt, dazu später…
— - Von einem Schaden, für den es einen monetären Ersatz geben müsste, kann hier nicht die Rede sein! Bei der Summe, der gerade durch die Medien kursierenden Abmahnwelle durch Herrn Ismail liefert er mit der Abmahnung gegen mich quasi den Nachweis einen Script-Crawler eingesetzt zu haben und mutwillig einen angeblichen Schaden zu deklarieren. Es ist vielmehr an mir Strafanzeige gegen die Herren Lenard und Ismail wegen vorsätzlichen Betruges zu erstatten! Denn wie so oft in den vergangenen Jahren wird sich herausstellen, dass hier Rechtsanwalt und Mandant gemeinsam ein Geschäftsmodell schamlos ausnutzen, dass leider auch nach Einführung der DSGVO immer noch Raubrittertum und moderne Staßenlagerei erlaubt!
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Das vom Münchener Gericht verhängte Urteil aus dem Januar 2022 kann nur auf mangelnde Kenntnis der technischen Möglichkeiten des entscheidenden Richters her rühren! Denn ein „Schaden“ kann dem damals Klagenden nicht widerfahren sein! Es wird Zeit die Wissenslücken von Politik und Justiz im Bezug auf das Internet endlich mal zu stopfen. Denn es eigentlich ganz simpel.
Was ist eigentlich die IP-Adresse?
Man hört Adresse und denkt… AHHH!! Adresse, wie Name, Wohnort, Straße, Schuhgröße, IP-Abgleich auf googlemaps auf 3m genau! Das ist Unfug!
Diese IP-Nummer (xxx.xxx.xxx.xxx) wird durch den Provider der Internetnutzers vergeben. Sie ist im Regelfall nur 24h gültig. Danach vergibt der Provider automatisch eine neue IP. Diese Vorsichtsmaßnahme durch Neuvergabe geschieht bereits zum Schutz des Nutzers, um eben keine genaueren länger abrufbaren Hinweise auf den Nutzer zu hinterlassen.
Bei jeglicher Kommunikation innerhalb dieses Zeitfensters sendet der Nutzer seine IP an jede genutzte App, ob Browser, Internet-Spiel oder inzwischen auch fast jede Anwendung, um die rechtliche Nutzung von Software mit einem Server abzustimmen, zusätzlich zu Usernamen und Passwörtern. Die Kommunikation wird hierbei meistens durch das Hypertext-Protocol von der einen zur anderen IP-Adresse geleitet, um Daten zu senden und zu empfangen! Anders kann das System nicht arbeiten!
Deshalb gibt es zur Verschleierung der eigenen IP-Adresse Anonymitätsdienste, um die eigene IP-Adresse durch eine Pseudo-Adresse zu ersetzen. Allzu vorsichtigen Nutzern und Herrn Ismail sei diese Technik ans Herz gelegt. Wobei klar sein dürfte, dass auch Verschleierungsdienste bei Kapitalverbrechen die Karten auf den Tisch legen müssen! Auch Verschleierungsdienste führen Protokolle! Ermittler brauchen nur etwas länger, gerade bei Diensten im Ausland!
Was liest man aus der IP-Adresse?
Mit Analysetools wie beispielsweise Google Analytics kann man eine IP-Adresse auswerten lassen. Dabei erfährt man aus welchem Land und Stadt, gegebenenfalls aus welchem Stadtteil ein Besucher kam. Eine IP gibt keinerlei Hinweise auf eine direkte Adresse, die wie in diesem Fall auf Herrn Ismail aus Hannover hinweisen würde! Er war zu jeder Zeit anonym und geschützt, durch eine IP die nicht ihm gehört, sondern lediglich durch seinen Provider zur Verfügung gestellt wurde! Da auch Provider keine unendlichen Adressräume haben, wird vermutlich schon morgen ein anderer Kunde mit dieser IP-Adresse surfen!
Wann entsteht ein Schaden durch die IP-Übermittlung?
Gar nicht! Der Empfänger der IP-Adresse (in diesem Fall Google) müsste dem Provider handfeste Gründe und einen zeitlichen Nachweis nennen, um den Provider zur Herausgabe des IP-Nutzers des genannten Zeitfensters zu zwingen! Der Provider hat dafür explizit Protokoll zu führen und Aufbewahrungsauflagen zu erfüllen, gerade um diesen Nachweis erbringen zu können. Dabei geht es im Allgemeinen um strafrechtliche Delikte, bei denen der Empfänger einen Schaden durch den Besucher erlitten hat – nicht umgekehrt!
Schaden am Persönlichkeitsrecht?
Wer das Prinzip oben jetzt verstanden hat, dem muss man die logische Schlussfolgerung kaum mehr erklären. Die Persönlichkeit des Herrn Ismail wurde zu keiner Zeit verletzt, denn seine 24h-IP ist nicht mit ihm in Verbindung zu bringen. Es sei denn, er hätte selbst ein schlechtes Gewissen, etwas „illegales“ im Netz zu tun! Dazu könnte zum Beispiel die Nutzung eines Crawlers als Vorbereitung für eine Abmahnkampagne durchaus ein Grund sein… UPS!
Was sollte google als Herausgabegrund für die IP dem Provider denn vorlegen, um Herrn Ismails genaue Daten für eine Strafverfolgung zu erhalten? „Herr Ismail hat die freie Schriftenbibliothek widerrechtlich genutzt?“ Das entbehrt jeglicher Vernunft!
Wer ist hier der Geschädigte?
Der kostenlose Schriftartendient von Google ist der eigentlich Geschädigte, nicht ich mit der Wiedergutmachung durch 170€. Ich bin einer von tausenden von Peanuts. Das passiert einzig, weil die Anwälte an Google nicht herankommen, da es halt kein deutsches Unternehmen ist. Zudem hätte man mit Google ein echtes Problem… Einen Gegner mit Geld für wirklich gute Anwälte!
Dennoch sollte es in Googles eigenem Interesse liegen, den Abmahnern das Handwerk zu legen! Denn es ist ihr Prestige bei den Nutzern, das dadurch wieder einmal angegriffen wird! Und die Schadenssumme die sich die Herren hier „gesetzlich rechtmäßig“ ergaunern, dürfte bereits jetzt einige Tausend Euro schwer sein, solange es immer noch ängstliche Abgemahnte gibt, die die 170€ bezahlen.
Hier mal zur Ansicht das Schreiben inkl. der Adressen der beiden Herren. Wer ausführlichere Auskunft zur Biografie beider Personen sucht, wird bei der Recherche durch „www.anwalt.de“ fündig. Das beide unter ihren Adressen nicht ans Telefon gehen hat übrigens Methode, die auf die Wegelagerei deutlich hinweisen. Klärung unerwünscht, „ZAHLEN!“
Wir werden sehen…




Abmahnunwesen
Hier in Deutschland muss man einen tatsächlichen Schaden oder Wettbewerbsvorteil durch eine unglückliche Formulierung in irgendwelchen Richtlinien wie AGB’s DSGVO oder auch nur Angaben im Impressum nicht nachweisen. Man muss nur den Fehler nachweisen und einen Menschen, der als Geschädigter auftritt. Allein, das da ein Mandant existiert, der sich durch diesen Fehler geschädigt sieht, reicht um eine monetäre Abmahnung aufzusetzen. Der vermeintlich Geschädigte muss hier nicht nachweisen in wie fern und wie hoch sein entstandener Schaden tatsächlich ist! Anwaltskosten und Schadensersatz werden dem Abgemahnten direkt in Rechnung gestellt. Zahlung, oder Gericht! Diesem Unwesen gehört endlich ein Riegel vorgesetzt!
Ich warte seit Jahren darauf, dass sich an diesem Ablauf etwas Grundsätzliches ändert. Aber anscheinend verdienen einfach zu viele Anwälte auf diese Weise ihr Geld. Mein Vorteil ist, ich habe nichts zu verlieren und mein Gegner nichts an mir zu verdienen. Selbst wenn dem Abmahner die unglaubliche Summe von 250.000€ zugesprochen würde, könnte ich das nur durch Inhaftierung ableisten. Ich bin ein Habenichts und habe nichts Pfändbares an Eigentum in meinem Leben erreicht! Für Google hinter Gitter? Nur zu, aber ganz so einfach werde ich es den beiden Herren nicht machen.
Denn ich sitze hier jetzt seit Stunden und formuliere den Text aus, mache mir Sorgen und könnte noch tiefer in Depression verfallen als ohnehin, tagelang über das Schreiben des RA Lenard nachdenken, zu wenig Schlaf bekommen, Ausschlag bekommen. Wie soll ich das gesundheitlich ausstehen? Wer bekommt dafür eine Strafe, mich als Behinderten einer solcher Herausforderung auszusetzen? Anzeige… das klingt doch erst einmal ganz gut! Und dann weiter mit den Medien! Ganz kampflos bekommen sie mich nicht!
Ein passendes Urteil zum Thema: https://www.anwalt.de/rechtstipps/google-fonts-abmahner-martin-ismail-unterliegt-vor-amtsgericht-charlottenburg-nach-negativer-feststellungsklage-207169.html.
Viele Grüße
Gerry
Hallo Gerry! Danke für den amüsanten Nachruf! 😉 Damit bestätigt sich das, was der Polizist mir auch geraten hat… Erst mal auf „P“ setzen und abwarten, ob wirklich was kommt. In sofern bin ich beruhigt, dass Herr Ismail schon einmal auf die Nase geflogen ist mit seinem Anliegen, wenn auch die Begründung der Ablehnung ziemlich dünn ist, nur weil Herr Ismail den angeblichen Schaden nicht in Euro beziffern konnte. Hätte er also 300€ pro Fall aufgerufen, dann hätte man ihm statt gegeben? … Ich bleibe dabei… modernes Raubrittertum!